Sterile Pflege und fachkundige Handhabung von Portsystemen zur sicheren Medikamenten- oder Ernährungsgabe.
Ernährung und/oder Medikamentenverabreichung über einen Portkatheter
Wechseln einer Portnadel
Hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Hilfe bei Reinigung, Wäsche, Einkäufen und anderen Aufgaben zur Entlastung im Alltag.
Grundreinigung, Unterhaltsreinigung der Wohnung
Waschen und Bügeln der Wasche
Einkäufe erledigen
Fahrten zum Arzt
Zubereiten von Mahlzeiten
Hilfestellung bei der Körperpflege
Unterstützung bei Waschen, Duschen, Ankleiden – für ein sicheres und gepflegtes Gefühl.
Unterstützung beim Duschen
Baden oder beim Waschen
Hautpflege
Rasieren
Haar- und Zahnpflege
An- und Auskleiden
Mobilisation
Betten & Lagern
Wundmanagement
Professionelle Versorgung akuter und chronischer Wunden zur Förderung der Heilung und Schmerzlinderung.
moderne Wundversorgung durch erfahrene Wundexperten
Vakuumtherapie
Stomaversorgung
Tracheostomaversorgung
Ernährung über Sonden
Antragsunterstützung
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung für Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder auch für Hilfsmittel.
Bei einer Begutachtung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen MDK sind wir gerne behilflich.
Palliativ-Versorgung
Einfühlsame Begleitung schwerkranker Menschen – für Würde, Linderung und Unterstützung bis zuletzt.
Katheterversorgung
Kompetente Versorgung und Kontrolle von Kathetern – hygienisch, schmerzarm und sicher.
Hausnotruf
Unser Vitakt-Hausnotrufsystem bietet Sicherheit und mehr Lebensqualität, es unterstützt ein aktives und selbstbestimmtes Leben zu Hause!
Beratung
Individuelle Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige – persönlich, verständlich und diskret.
Betreuung
Zeit, Aufmerksamkeit und Unterstützung im Alltag – für soziale Teilhabe und mehr Lebensqualität.
Häufig gestellte Fragen
Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Ein ambulanter Pflegedienst unterstützt pflegebedürftige Menschen zu Hause – bei der Körperpflege, im Haushalt und mit medizinischer Versorgung. Ziel ist es, Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
Pflegegrade (1 bis 5) geben an, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes prüft den Unterstützungsbedarf – auf dieser Basis erfolgt die Einstufung durch die Pflegekasse.
Den Pflegegrad beantragen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse – formlos per Telefon oder schriftlich. Danach erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst bei Ihnen zu Hause.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend von Angehörigen oder anderen privaten Personen übernommen wird – nicht durch einen Pflegedienst.
Pflegegeld wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die privat betreut werden. Pflegesachleistungen erhalten Sie, wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt – die Abrechnung erfolgt direkt mit der Kasse.
Ja. In einer Kombinationsleistung können Sie Pflegesachleistungen teilweise nutzen und den Rest als anteiliges Pflegegeld erhalten.
Pflegebedürftige aller Pflegegrade erhalten monatlich 125 € (zweckgebunden), um zum Beispiel Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote zu finanzieren – zur Entlastung im Alltag.
Mit anerkanntem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse monatlich einen festen Betrag für ambulante Pflege. Erst wenn dieser überschritten wird oder kein Pflegegrad vorliegt, entstehen eigene Kosten.
Die Pflegekasse übernimmt Kosten für: - Pflegesachleistungen: Ein ambulanter Pflegedienst übernimmt die Versorgung. - Pflegegeld: Angehörige oder andere private Personen übernehmen die Pflege. - Kombinationsleistung: Pflegedienst und private Pflege werden kombiniert – anteilige Leistungen möglich.
Seit 2017 erfolgt die Einstufung nicht mehr nach Zeitaufwand, sondern nach dem Maß der Selbstständigkeit. Die alten Pflegestufen 0–3 wurden durch die Pflegegrade 1–5 ersetzt. Pflegebedürftige wurden automatisch übergeleitet – ohne Nachteile. Zusätzlich erhalten ambulant Gepflegte einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 €, z. B. für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Dieser ist zweckgebunden.
Bürozeiten: Montag - Freitag von 09.00 - 16.00 Uhr
info@sanitas-kl.de
0631 31184040
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